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Umgang mit Cookies

Am 28. Mai 2020 entschied der BGH über den Umgang mit Cookies. Der BGH hat klargestellt, dass werbetreibende Unternehmen beim Setzen von personenbezogenen Cookies die freiwillig, ausdrückliche Einwilligung der Nutzer benötigt. Das gerade in Deutschland bevorzugte Opt-Out-Modell ist damit zu ersetzen durch eine ausdrückliche Einwilligung. Es muss also eine eindeutige bestätigende Handlung des Nutzers geben.