Nicht jedes Foto darf aufgenommen und erst recht nicht verbreitet werden.
Alle Menschen dürfen nur fotografiert werden, wenn sie vorher zugestimmt haben. Kinderfotos brauchen zwei Einverständniserklärungen, zum einen die der Eltern und des Kindes selbst, wenn es älter
als 7 Jahre alt ist.
Dies gilt für Bekannte und Freunde genauso wie für Unbekannte, die im Urlaub als Fotomotiv ausgewählt werden.
Ausnahmen bestehen nur dann, wenn die Person nur als Beiwerk erscheint oder Mitglied einer Versammlung ist. Insoweit bestehen keine Bedenken, Folklore-Darbietungen im Urlaub zu fotografieren oder
öffentliche Veranstaltungen.
Es hilft oftmals bei der konkreten Überlegung, ob ein Foto verwendet werden soll, sich selbst die Frage zu stellen, ob man selber in einer konkreten Situation gerne fotografiert werden würde.
Mehr und mehr werden Drohnen auch zur Film- und Fotoaufnahme genutzt. Bei einer Nutzung von Drohnen im Ausland sollte vorsichtshalber die dortige Rechtslage vor der Nutzung sehr genau studiert
werden. In Deutschland gilt, dass sie unter Einhaltung der konkreten Betriebsvorschriften für Drohnen (z. B. Flughöhe, Flughafennähe, etc.), dass keine persönlichen Aufnahmen ohne ausdrückliche
Genehmigung gefertigt werden dürfen, beispielsweise durch Überflug fremder Gärten und Häuser. Die Aufnahme von Personen ist – wie vorstehend dargelegt – ebenso zu bewerten.
Ein Museumsbesuch gehört für viele zum regelmäßigen Freizeitinhalt. Soweit nicht ausdrücklich in Museen das Fotografieren verboten ist, ist es grundsätzlich erlaubt.
Dabei ist jedoch nicht die Genehmigung erteilt, jedwede Fotos zu machen und uneingeschränkt zu nutzen. Beispielsweise sind Werke von Picasso nach wie vor urheberrechtlich geschützt (bis 70 Jahre
nach dem Tod des Künstlers).
Die Nutzung fremder Fotos oder abfotografierter Fotos unterliegt darüber hinaus ebenso urheberrechtlichen Beschränkungen.
Das Fotografieren von Gebäuden; zumal wenn es sich um bekannte Gebäude handelt, gehört zum Inhalt vieler Aufenthalte bei touristischen Aktivitäten. Dabei kann ebenso die urheberrechtliche Falle
locken. Moderne Bauten dürfen streng genommen nur mit Einwilligung des Urhebers fotografiert werden, beispielsweise die Reichstagskuppel. In Deutschland hilft der Grundsatz der Panoramafreiheit.
Diese besteht bei der Aufnahme von Fotos von öffentlichem Grund aus. Öffentlicher Grund ist bereits nicht mehr gegeben, wenn beispielsweise aus einem Hotelzimmer fotografiert wird.
Darüber hinaus ist die Panoramafreiheit kein Grundsatz der außerhalb Deutschland ebenso uneingeschränkt gilt. Beschränkungen ergeben sich bereits in einigen Nachbarländern.
Die Aufnahme von Gebäuden mittels Drohnen ist ohnehin untersagt. Darüber hinaus ist das Fotografieren militärischer Anlagen weltweit in der Regel verboten.