Influencer rechtlich abgesichert

1.    Werbende Inhalte sollten auf den ersten Blick als Werbung erkennbar sein.

2.    Die Kennzeichnung als Werbung sollte als Deutschkennzeichnung erkennbar sein. Es sollten keine Abkürzungen genutzt werden und kein Verstecken von Kennzeichen in der sogenannten Hashtagwolke.

3.    Bei YouTube richtet sich die korrekte Kennzeichnung danach, ob redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit beim Influencer liegt, die Produktplatzierung redaktionell gerechtfertigt ist, ob eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf, Miete, Pacht von Waren und Dienstleistungen erfolgt und ob das Produkt zu stark herausgestellt wird und damit zum Hauptbestandteil eines ganzen Films oder einer Szene wird.