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Vorratsdatenspeicherung

Nach Jahre langer Diskussion liegt nunmehr ein Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor. Bereits 2007 wurde ein Gesetz beschlossen, jedoch 2010 vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig bewertet.
Die EU-Richtlinie wurde in 2014 durch den EuGH verworfen. Nunmehr handelt es sich um einen weiteren Versuch. Die verfassungsgerichtliche Begründung beinhaltete u. a., dass Betroffene vor der Datenerhebung von dieser unterrichtet werden müssten. Dieser Aspekt ist in dem neuen Entwurf diesseitiger Auffassung zu Folge nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus ist der Schutz von sogenannten Berufsgeheimnisträgern, wie Ärzten, Journalisten und Anwälten nicht in ausreichender Weise gegeben. Auch die Daten dieser Gruppe dürfen gespeichert werden, dürfen jedoch nicht verwendet werden, wobei sich die Frage stellt, wozu eine Speicherung dann Sinn macht.

Bei aller Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für Ermittler sollte angesichts der Historie dieses Themas im Gesetzgebungsverfahren von ein wenig mehr Sorgfalt ausgegangen werden.