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200 Euro pro Song

Im Rahmen der Urteile am 11.06.2015 beschäftigte sich der BGH mit der Frage, welche Kosten im Rahmen der umfassenden Abmahnungen angemessen sind. Im konkreten Fall einer alleinerziehenden Mutter handelte es sich um ein hochgeladenes Album mit 15 Musiktiteln und der daraus resultierenden Berechnung eines Betrages von 3.000,00 €. Daraus ergeben sich 200,00 € je Titel. Dies wurde durch den Bundesgerichtshof als angemessen bewertet. Eine Lizenzgebühr von je 200,00 € für jeden illegal getauschten (hochgeladenen) Musiktitel bewegt sich am oberen Ende dessen, was während der letzten Jahre aufgerufen wurde. Dies dürfte Wasser auf die Mühlen der „Abmahnindustrie" sein.