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Abholung der Waren nach Widerruf

Ein Online-Händler kann in seinen Geschäftsbedingungen regeln, dass die Ware nach einem erklärten Widerruf des Kunden zwingend abgeholt werden muss, so das OLG Düsseldorf. Zwar entspricht eine zwingende Abholung nicht den gesetzlichen Regelungen, die zwingende Abholung ist jedoch nicht gesetzlich ausgeschlossen und insoweit im Rahmen von Geschäftsbedingungen vereinbar mit einem Verbraucher.