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Filesharing

Filesharing bedeutet so viel wie Dateienteilung. Die Teilnahme an Filesharing /Tauschbörsen bewirkt, dass der eigene Computer Bestandteil eines Netzwerkes wird, im Rahmen dessen jeder Teilnehmer Zugriff auf die von anderen Teilnehmern freigegebenen Inhalte hat. Diese Dateiübertragung von Rechner zu Rechner wird in diesem Sachzusammenhang als P2P (Peer-to-Peer) genannt. Durch diese Netzwerke werden die Ladezeiten verkürzt.

Wer eigene Inhalte einstellt, macht grundsätzlich nichts falsch, wenn er die auch im übrigen Leben herrschenden guten Sinnen und gesetzlichen Grundlagen beachtet.

Falsch ist es hingegen, nicht eigene Inhalte in Tauschbörsen zu platzieren, da in diesen Fällen Rechte Dritter, in der Regel Urheberrechte, betroffen sind. Bei Produkten der Unterhaltungsindustrie in Form von Filmen und Musik ist dies grundsätzlich der Fall. Hier kommt ein Verstoß gegen § 19 a Urheberrechtsgesetz in Betracht. Die Teilnahme an derartigen Tauschbörsen hinterlässt Spuren in Form der automatisch zugeteilten IP-Adresse. Über die insoweit ausfindig zu machenden Provider ist schlussendlich der Nutzer ausfindig zu machen, wobei gegen die Provider ein Auskunftsanspruch seitens der vernetzten Urheber besteht.