Der BGH urteilte am 24.01.2013 – III ZR 98/12 – über die Frage der Berechtigung eines Schadenersatzanspruchs vor dem Hintergrund des Ausfalls eines DSL-Zugangs und brachte damit Klarheit in eine jahrelange Unsicherheit in diesem Zusammenhang.
Zugrunde lag der Fehler eines Telekommunikationsunternehmens im Zusammenhang mit einer Tarifumstellung. Die Nutzung des DSL-Anschlusses war für zwei Monate nicht gegeben. Der Kunde nutzte den Anschluss auch für Telefon- und Faxverkehr. Er verlangt den Ersatz von Mehrkosten durch den notwendig gewordenen Wechsel zu einem anderen Anbieter, für erhöhte Mobilfunktelefonnutzungen und einen pauschalen Ausfallersatz für den gesamten DSL-Anschluss mit unmittelbaren Folgeerscheinungen in Höhe von 50,00 € täglich.
Der Ersatz für den Ausfall von Nutzungsmöglichkeiten eines Wirtschaftsgutes, wozu ein DSL-Anschluss nach Auffassung des BGH gehört, ist gegeben, wenn sich die Funktionsstörung typischerweise auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt.
Unter diesem Maßstab verneint der BGH einen Schadenersatzanspruch wegen des Ausfalls des Telefaxes. Der Fortfall des Telefaxes wirkt sich in dem vorliegend privaten Bereich nicht signifikant aus. Es stehen alternative Versendungsformen zur Verfügung.
Diese Grundsätze sind ähnlich gegeben für den Ausfall eines Festnetztelefons. Allerdings handelt es sich dabei um ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit für die Lebensgestaltung von zentraler Wichtigkeit ist. Die Ersatzpflicht für die entgangene Möglichkeit, Nutzungsvorteile daraus zu ziehen, entfällt aber, wenn ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht und der dadurch entstehende Mehraufwand ersetzt wird. Dies war vorliegend im Zusammenhang mit der Nutzungsmöglichkeit von Mobilfunktelefonen der Fall.
Dem Grunde nach hat der BGH Schadenersatz zuerkannt für den Fortfall der Internetzugangsmöglichkeit für über den Telefon- und Faxverkehr hinausgehende Dienste. Die Nutzbarkeit des Internets wurde als Wirtschaftsgut bewertet, dessen ständige Verfügbarkeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist. Das Internet stellt die weltweit umfassende Information in Form von Textbild, Video- und Audiodateien zur Verfügung. Nahezu alle Bereiche werden dabei thematisch abgedeckt und verschiedenste qualitative Ansprüche befriedigt. Dateien mit leichter Unterhaltung sind dabei ebenso abrufbar wie Informationen zu Alltagsfragen bis hin zu hochwissenschaftlichen Themen. Das Internet ersetzt wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien. Darüber hinaus ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen Nutzern. Zudem wird es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt. Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich im Internet. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend prägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall im Alltag signifikant bemerkbar ist.
Zugrunde lag der Anspruch eines privaten Nutzers. Im Zusammenhang mit gewerblichen Nutzern dürften damit noch weitergehende Argumentationen in Betracht kommen.