Für den neuen Rundfunkbeitrag gilt das Prinzip: Eine Wohnung – ein Beitrag. Die Belegung/Personenanzahl ist uninteressant. Monatlich werden 17,98 € fällig. Reduzierungen sind ausgeschlossen. Ermäßigungen sind unter sozialen Aspekten möglich.
Dies bedeutet, dass auch für eine Zweiwohnung ein weiterer Beitrag für diese Wohnung in identischer Höhe anfällt.
Eine zusätzliche Zahlung für ein Auto ist hingegen bei privater Nutzung hinfällig.
Die Beiträge für Firmen, etc. richten sich nach der Anzahl von Niederlassungen, Dienstwagen und Beschäftigten. Ausnahmen gelten für öffentliche Einrichtungen.
Wozu bedurfte es dieser Änderung?
Der Fortschritt der Technik läutet nach und nach das Ende der Ära von Radio und Fernseher ein. Die Zeit ist absehbar, in der allein online sämtliche Telekommunikationsdienstleistungen abgerufen werden können. Das klassische Gebührenmodell war insoweit nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus macht es das oftmals bereits karikierte Ausspähen von sogenannten Schwarzsehern durch Fahnder der GEZ komplett überflüssig.