Vor dem LG Berlin ist derzeit ein Rechtsstreit der Stadt Berlin anhängig, um die Klärung der Frage, inwieweit ein Dritter den Namen der Stadt Berlin im Zusammenhang mit einer Domainendung nutzen darf. Ähnliche Rechtsstreitigkeiten liegen einige Jahre zurück und betrafen die Stadt Duisburg (OLG Düsseldorf vom 15.01.2002 – 20 U 76/01-). Die Stadt Duisburg verlor damals vor dem OLG Düsseldorf.
Das OLG sah den Begriff „Duisburg“ im Domainnamen als eine geographische Bezeichnung an und schloss eine Namensrechtsverletzung der Stadt aus. Anders war dies der Fall im Streit um solingen.info. Das gleiche Gericht entschied, die Top-Level-Domain „.info“ sei nicht dazu geeignet, an der Zuordnung der Bezeichnung „Solingen“ zu der gleichnamigen deutschen Stadt als Namensträger etwas zu ändern. Bei anderen Endungen könnte dies ggf. anders zu beurteilen sein. Das Urteil des OLG Düsseldorf – 20 U 43/03 – vom 15.07.2003 wurde durch den BGH bestätigt.