Unter diesem Namen werden seit einigen Wochen Abmahnungen per E-Mail mit der angeblichen Rechtswahrungsanzeige für bekannte Konzerne und deren Werke versandt. Es wird um Zahlung eines konkret benannten Betrages ersucht.
Die bezeichnete Kanzlei in München existiert nicht. Die Abmahnung entspricht nicht einer seriösen Vorgehensweise. Die Übermittlung von Abmahnungen per E-Mail ist zwar grundsätzlich nicht unwirksam, wird jedoch überwiegend aus nachvollziehbaren Gründen nicht praktiziert.
Die Verletzung eines Urheberrechts löst in erster Linie einen Unterlassungsanspruch aus. Ziel des Verletzten ist es daher vorwiegend, eine Unterlassungserklärung mit Verpflichtungszusatz zu erhalten und auf dieser Basis einen Schadenersatzanspruch zu begründen.
Demzufolge ergibt sich aus einer Abmahnung die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum Versender.
All dies ist im Rahmen der aktuellen „Abmahnserie“ nicht der Fall. Von einer Zahlung des geforderten Betrages wird dringend abgeraten.