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Benimmregeln im sozialen Netzwerk
- Wer als Unternehmer postet oder bloggt muss sich zu erkennen geben, die Nutzung von Pseudonymen oder Nicknames sind tabu.
- Genutzte Fotos sind im Hinblick auf urheberrechtliche Ansprüche des Urhebers des Fotos zu verwenden. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Fotografen ergeben sich ggf. urheberrechtlich bedingte Ansprüche.
- Rechtlich irrelevant gelten Informationen wie ausführliche Lebensläufe als Angeberei, hier ist weniger oft mehr. Angaben zum aktuellen Status eines Mitarbeiters im Unternehmen sind ausreichend.
- Im Rahmen einer Karriereplattform sollte das verwendete Foto dem Business entsprechen. Kreative Fotos sind für Facebook, etc. geeigneter. Mehrfache Mitteilungen am Tag auf Twitter können als normal empfunden werden, dies gilt nicht für mehrfache Meldungen im Rahmen anderer Netzwerke.
- Wie im Leben gilt bei Postings jedweder Art für den Experten: Sage nur etwas, wenn du etwas zu sagen hast.
- Kostenpflichtige Inhalte sind selten. Das Netz und seine Informationen sind in der Regel kostenlos. Akzeptabel ist die Aufforderung, im Zusammenhang mit einem Download eine E-Mail-Adresse zu hinterlassen, mehr nicht.
- Das Angebot eines Blogs beinhaltet die Toleranz, Kommentare zu erhalten, die nicht zwingend positiv dem eigenen Angebot oder der eigenen Meinung gegenüberstehen. Souveränität geht hier vor Zensur.
- Offensichtliche beleidigende oder sabotierende Kommentare verbieten sich quasi von selbst.
- Antiquiert ist ein Verweis zu den berühmtberüchtigten „FAQ“. Die Antwort sollte ein unmittelbarer Link liefern.
- Die Einrichtung eines führenden Blogs ist nur dann sinnvoll, wenn bloggemäß reagiert wird. Der Blog steht auf einer Ebene mit dem persönlichen Besuch. Nur schnelle und kurze Reaktionen machen Sinn.