Start Aktuelles Absender in der Prospektwerbung

Das OLG München hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Lebensmitteldiscounter im Rahmen einer Prospektwerbung die Identität des Unternehmens offen legen musste (OLG München - 6 U 3517/10 -). Das OLG München bejaht eine derartige Verpflichtung eines Unternehmens, analog eines Impressums über den Verwender eines Prospekts zu informieren (§ 3 Abs. 2 S. 1, § 5 a UWG).