Nach der Razzia gegen die Macher von Kino.to sind die ehemaligen Nutzer auf der Suche nach Alternativangeboten. Die rechtliche Lage und damit die Konsequenzen für die Nutzer sind unklar, solange höchstrichterlich nicht geklärt ist, ob kurze automatische Zwischenspeicherungen von Daten als Download und damit als Kopiervorgang zu bewerten ist. Das reine Konsumieren von Filmwerken ist nicht strafbar, anders sieht es beim Herunterladen aus. Strafbar ist es auch, offensichtlich illegale Angebote herunterzuladen. Von wachsender Bedeutung in diesem Zusammenhang sind insbesondere Tauschbörsen, auch solche, die nicht als Tauschbörse für die Nutzer auf den ersten Blick erkennbar sind. Neben dem strafrechtlichen Aspekt kommt darüber hinaus der zivilrechtliche Aspekt aus dem Urheberrecht hinzu, der sich nicht einmal daran orientiert, ob der Nutzer detaillierte Kenntnisse von einer möglichen Urheberrechtsverletzung hatte. Es drohen Abmahnungen mit der Folge von Schadenersatzansprüchen.